Jahresplanung nach der Betreuungskräfte-Richtlinie
- Aktuelle Richtlinienfassung vor Jahresplanung prüfen.
- Themen an Aufgaben, Demenzbegleitung, Kommunikation und Praxisreflexion ausrichten.
- Nachweis und Themenplan gemeinsam zur Personalakte nehmen.
Der verbindliche Kern: mindestens 16 Unterrichtsstunden
Die Betreuungskräfte-Richtlinien nach § 53b SGB XI verlangen regelmäßig, mindestens einmal jährlich, eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme mit insgesamt mindestens 16 Unterrichtsstunden. Darin sollen Wissen aktualisiert und berufliche Praxis reflektiert werden. Die Einheit ist hier ausdrücklich als Unterrichtsstunde bezeichnet.
Was 2026 in die Themenauswahl gehört
Die Richtlinie nennt keinen jährlich wechselnden Pflichtkatalog. Sinnvoll ist ein Mix aus fachlicher Aktualisierung und Reflexion: Demenz, Kommunikation, herausforderndes Verhalten, Aktivierung, Biografiearbeit, Notfallsituationen, Nähe und Distanz sowie Zusammenarbeit im Team. Die Themen sollten zur tatsächlichen Zielgruppe der Einrichtung passen.
Nachweis für Einrichtung und Qualitätsprüfung
Dokumentiere Person, Datum, mindestens 16 Unterrichtsstunden, Themen und Anbieter. Ergänze einen Themenplan und halte die Praxisreflexion erkennbar fest. Alte Bezeichnungen wie § 87b können als Suchbegriff erklärt werden, die aktuelle Grundlage ist § 53b SGB XI.