Fehlenden Nachweis geordnet aufarbeiten
- Arbeitgeber sofort informieren.
- Grund und Zeitraum dokumentieren.
- Nachholplan und weitere Einsatzfähigkeit schriftlich abstimmen.
Nicht einfach bis zur nächsten Jahresfortbildung warten
Die Richtlinie fordert eine regelmäßige, mindestens jährliche Fortbildung. Fehlt der Nachweis, sollte die Betreuungskraft den Arbeitgeber unverzüglich informieren. Ein späterer Kurs ändert nicht rückwirkend das tatsächliche Abschlussdatum.
Einsatz und Nachholung sind zwei getrennte Entscheidungen
Der Arbeitgeber muss festlegen, wie die Qualifikationslücke aufgearbeitet wird und ob beziehungsweise unter welchen Bedingungen ein weiterer Einsatz vertretbar ist. Diese Entscheidung hängt von Zeitraum, Gründen, Aufgaben und Prüfanforderungen ab; ein Kursanbieter kann sie nicht pauschal treffen.
Dokumentation für den Sonderfall
- betroffenes Fortbildungsjahr und fehlender Umfang
- Grund der Versäumnis ohne unnötige Gesundheitsdetails
- abgestimmter Nachholtermin und Themen
- betriebliche Entscheidung zum Einsatz
- neuer Nachweis mit tatsächlichem Abschlussdatum