Anbieter anhand von sechs Belegen prüfen
- Qualifikation der fachlich verantwortlichen Person prüfen.
- Themenplan, Umfang, Lernkontrolle und Nachweis vor Buchung anfordern.
- Anerkennungsfragen mit Arbeitgeber oder zuständiger Prüfstelle schriftlich klären.
Kein einzelnes Werbesiegel entscheidet
Die Betreuungskräfte-Richtlinie beschreibt Anforderungen an Qualifikation und Fortbildung, aber kein bundesweit einheitliches privates „Anbietersiegel“. Arbeitgeber sollten prüfen, ob fachliche Verantwortung, Inhalte, Umfang und Praxisreflexion zur Richtlinie passen.
Was vor der Buchung vorliegen sollte
- Name und Qualifikation der fachlich verantwortlichen Person
- zweitägiger Ablauf mit mindestens 16 Unterrichtsstunden
- konkrete Lernziele und Reflexionsanteil
- Verfahren zur Feststellung der Teilnahme
- vollständiges Muster des Zertifikats
- ladungsfähige Anbieter- und Kontaktangaben
Online-Anbieter besonders transparent bewerten
Bei asynchronen Kursen muss erkennbar sein, wie der Umfang zustande kommt und wie persönliche Bearbeitung festgestellt wird. Eine automatisch erzeugte PDF unmittelbar nach dem Kauf ist kein belastbarer Teilnahmebeleg, wenn keine Lernaktivität dokumentiert wurde.