Ratgeber

§ 43b, § 53b und alter § 87b: der Unterschied

Fachlich geprüft von Fachredaktion BetreuungRedaktion für Betreuungskräfte und Pflichtfortbildung

Kurzantwort: § 43b SGB XI beschreibt den Anspruch auf zusätzliche Betreuung; § 53b ist die Grundlage für die Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben. Die frühere Bezeichnung § 87b ist historisch und sollte in aktuellen Nachweisen erklärt, nicht als alleinige Rechtsgrundlage verwendet werden.

Die drei Paragraphen zeitlich und sachlich einordnen

  1. Aktuelle Paragraphen in Kurs- und Nachweistexte übernehmen.
  2. Alte Berufsbezeichnung nur als verständliche Such- und Übergangshilfe nennen.
  3. Aktuelle GKV-Richtlinie als Primärquelle verlinken.

§ 43b: Anspruch auf zusätzliche Betreuung

§ 43b SGB XI betrifft den Anspruch pflegebedürftiger Menschen in stationären Einrichtungen auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Daraus stammt die verbreitete Berufsbezeichnung „Betreuungskraft nach § 43b“.

§ 53b: Grundlage der aktuellen Richtlinie

§ 53b SGB XI ermächtigt den GKV-Spitzenverband, Richtlinien zu Aufgaben und Qualifikation zusätzlicher Betreuungskräfte zu beschließen. In diesen Richtlinien stehen Anforderungen an Qualifizierung, Aufgabenprofil und die jährliche Fortbildung.

§ 87b: historischer Suchbegriff, keine aktuelle Hauptbezeichnung

§ 87b war die frühere gesetzliche Verortung und ist im Sprachgebrauch weiterhin häufig. Auf aktuellen Zertifikaten sollte die heutige Grundlage verwendet werden. Alte Qualifikationsunterlagen werden dadurch nicht automatisch wertlos, müssen aber zeitlich richtig eingeordnet werden.

Weiterführende Ratgeber

Häufige Fragen

Ist eine 87b-Betreuungskraft heute noch gültig qualifiziert?

Alte Qualifikationen verschwinden nicht allein durch die Paragraphenänderung. Arbeitgeber prüfen, ob Qualifikation und laufende Fortbildung den aktuellen Anforderungen entsprechen.

Soll auf dem Zertifikat § 43b oder § 53b stehen?

Für die Fortbildungsrichtlinie ist § 53b die aktuelle Grundlage; § 43b beschreibt den Betreuungsanspruch und ist als Tätigkeitsbezug verbreitet.

Sind Alltagsbegleiter und Betreuungskraft dasselbe?

Die Begriffe werden unterschiedlich verwendet. Für den Einsatz nach der GKV-Richtlinie zählt die nachgewiesene Qualifikation und Aufgabenabgrenzung.

Quellen und Prüfhinweis

GKV-Spitzenverband: Betreuungskräfte

Stand 2026-08-20. Prüfe bei Einzelfällen zusätzlich die aktuelle Fassung und die Vorgaben der zuständigen Stelle.