Ratgeber

Aufgaben und Grenzen einer Betreuungskraft nach § 43b

Fachlich geprüft von Fachredaktion BetreuungRedaktion für Betreuungskräfte und Pflichtfortbildung

Kurzantwort: Betreuungskräfte fördern Teilhabe, Aktivierung und Alltagsgestaltung. Sie ersetzen keine Pflegefachkraft und übernehmen medizinische oder pflegerische Aufgaben nicht allein deshalb, weil sie im Alltag anwesend sind.

Tätigkeiten vor Übernahme richtig einordnen

  1. Tätigkeiten anhand Aufgabenbeschreibung und Qualifikation einordnen.
  2. Arztbegleitung, Medikamentengabe und pflegerische Maßnahmen betrieblich klar regeln.
  3. Bei Unsicherheit an verantwortliche Pflegefachkraft oder Leitung eskalieren.

Kernaufgabe: Betreuung und Aktivierung

Zusätzliche Betreuungskräfte begleiten, motivieren und aktivieren pflegebedürftige Menschen. Beispiele sind Gespräche, Vorlesen, Spaziergänge, Musik, Spiele, Erinnerungsarbeit und Unterstützung bei sozialen Aktivitäten. Die Angebote orientieren sich an Interessen, Fähigkeiten und Tagesform.

Keine automatische Übertragung pflegerischer Verantwortung

Die Tätigkeit ersetzt keine Pflegefachkraft. Medikamentengabe, medizinische Beurteilung oder eigenverantwortliche pflegerische Maßnahmen werden nicht dadurch zulässig, dass eine Betreuungskraft lange Erfahrung hat. Bei Unsicherheit muss die verantwortliche Pflegefachkraft oder Leitung entscheiden.

Arztbegleitung als Praxisbeispiel

Eine Begleitung zum Arzt kann organisatorisch möglich sein, wenn Auftrag, Transport, Informationsweitergabe und Zuständigkeiten geklärt sind. Die Betreuungskraft übernimmt dadurch aber keine medizinische Entscheidungs- oder Dokumentationsverantwortung. Persönliche Gesundheitsdaten dürfen nur im erforderlichen und betrieblich geregelten Umfang verarbeitet werden.

Weiterführende Ratgeber

Häufige Fragen

Darf eine Betreuungskraft Medikamente geben?

Nicht allein aufgrund der Qualifikation nach der Betreuungskräfte-Richtlinie. Delegation, Qualifikation und betriebliche Regeln müssen gesondert geprüft werden.

Darf sie beim Essen helfen?

Betreuende Unterstützung kann möglich sein; pflegerische Risiken und individuelle Anordnungen müssen durch die verantwortlichen Fachpersonen berücksichtigt werden.

Darf sie allein mit Bewohnern spazieren gehen?

Das hängt von Gefährdungsbeurteilung, Zustand der Person, Einrichtungskonzept und konkretem Auftrag ab.

Quellen und Prüfhinweis

GKV-Spitzenverband: Betreuungskräfte

Stand 2026-08-20. Prüfe bei Einzelfällen zusätzlich die aktuelle Fassung und die Vorgaben der zuständigen Stelle.