Tätigkeiten vor Übernahme richtig einordnen
- Tätigkeiten anhand Aufgabenbeschreibung und Qualifikation einordnen.
- Arztbegleitung, Medikamentengabe und pflegerische Maßnahmen betrieblich klar regeln.
- Bei Unsicherheit an verantwortliche Pflegefachkraft oder Leitung eskalieren.
Kernaufgabe: Betreuung und Aktivierung
Zusätzliche Betreuungskräfte begleiten, motivieren und aktivieren pflegebedürftige Menschen. Beispiele sind Gespräche, Vorlesen, Spaziergänge, Musik, Spiele, Erinnerungsarbeit und Unterstützung bei sozialen Aktivitäten. Die Angebote orientieren sich an Interessen, Fähigkeiten und Tagesform.
Keine automatische Übertragung pflegerischer Verantwortung
Die Tätigkeit ersetzt keine Pflegefachkraft. Medikamentengabe, medizinische Beurteilung oder eigenverantwortliche pflegerische Maßnahmen werden nicht dadurch zulässig, dass eine Betreuungskraft lange Erfahrung hat. Bei Unsicherheit muss die verantwortliche Pflegefachkraft oder Leitung entscheiden.
Arztbegleitung als Praxisbeispiel
Eine Begleitung zum Arzt kann organisatorisch möglich sein, wenn Auftrag, Transport, Informationsweitergabe und Zuständigkeiten geklärt sind. Die Betreuungskraft übernimmt dadurch aber keine medizinische Entscheidungs- oder Dokumentationsverantwortung. Persönliche Gesundheitsdaten dürfen nur im erforderlichen und betrieblich geregelten Umfang verarbeitet werden.