Zeiteinheiten korrekt lesen und dokumentieren
- UE-Angabe und Dauer vor der Buchung vergleichen.
- Pausenzeiten nicht als Lernzeit einrechnen.
- Bei abweichender Arbeitgebervorgabe schriftlich klären.
Hier ist die Rechtslage klarer als bei vielen anderen Fortbildungen
Die Betreuungskräfte-Richtlinie verwendet ausdrücklich 16 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtsstunde wird im Bildungsbereich üblicherweise mit 45 Minuten angesetzt; der konkrete Anbieter muss seine Zeitlogik dennoch transparent machen. 16 UE entsprechen dann 720 Minuten oder 12 Zeitstunden reiner Lernzeit.
Zweitägig und 16 UE gehören zusammen
Die Richtlinie verbindet den Mindestumfang mit einer zweitägigen Fortbildungsmaßnahme. Ein eintägiges Angebot mit bloßem Zertifikatsaufdruck „16 UE“ sollte deshalb hinsichtlich Ablauf, Pausen und tatsächlicher Bearbeitung besonders geprüft werden.
So vermeidest du Missverständnisse
- auf Kursseite und Zertifikat dieselbe Einheit verwenden
- Pausen nicht als Unterrichtsstunden ausweisen
- Start- und Abschlusszeit oder Modulzeiten dokumentieren
- bei asynchronem Lernen die Bearbeitung nachvollziehbar feststellen