Lehrgang, Pflichtfortbildung & Zertifikat
FAQ zur Pflichtfortbildung Betreuungskraft §43b/§53b SGB XI
Was ist die Pflichtfortbildung nach §43b SGB XI?
Zusätzliche Betreuungskräfte nach §43b SGB XI müssen ihre Kenntnisse jährlich auffrischen. Die Pflichtfortbildung umfasst mindestens 16 Unterrichtsstunden (UE) und muss Themen abdecken, die in der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV-Spitzenverbands festgelegt sind – zum Beispiel rechtliche Grundlagen, Kommunikation, Aktivierung, Gerontopsychiatrie, Biografie, Hygiene und Selbstfürsorge.
Auf welchen Rechtsgrundlagen basiert die Fortbildung?
Die Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte richtet sich nach §43b SGB XI und §53b SGB XI sowie der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV-Spitzenverbands (Stand: gültig ab 01.01.2023). Diese Richtlinie regelt Umfang, Inhalte und Nachweisführung der jährlichen Fortbildungspflicht. Unsere Fortbildung ist inhaltlich genau darauf ausgerichtet – inkl. eindeutiger Ausweisung der Unterrichtseinheiten (UE) und des Fortbildungsschwerpunkts auf dem Zertifikat.
Einklappbarer Inhalt
Muss ich die Pflichtfortbildung machen, auch wenn ich gerade nicht aktiv als Betreuungskraft tätig bin?
Die Fortbildungspflicht gilt grundsätzlich für alle qualifizierten Betreuungskräfte nach §43b SGB XI, unabhängig davon, ob sie gerade in Vollzeit, Teilzeit oder vorübergehend nicht tätig sind. Die jährliche Pflichtfortbildung muss in dem Kalenderjahr absolviert werden, in dem Sie als Betreuungskraft tätig sind. Sprechen Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Träger oder Ihrer Einrichtung über Ihre individuelle Situation.
Wer benötigt ein Zertifikat über die jährliche Pflichtfortbildung als Betreuungskraft?
Alle Betreuungskräfte, die in Pflegeeinrichtungen nach §43b SGB XI tätig sind, benötigen einen Nachweis über die jährliche Pflichtfortbildung (16 UE). Diesen Nachweis stellt unser Kurs in Form eines Zertifikats aus, das sofort nach erfolgreichem Abschluss per E-Mail zugestellt wird. Das Zertifikat enthält alle relevanten Angaben: Ihre persönlichen Daten, den Fortbildungsinhalt, die Unterrichtseinheiten (16 UE) und das Ausstellungsdatum.
Was ist der Unterschied zwischen §43b und §53b SGB XI?
§43b SGB XI regelt den Einsatz von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime). §53b SGB XI erweitert diesen Anspruch auf ambulante Pflegedienste und Tagespflegeeinrichtungen. Beide Paragraphen verpflichten die Betreuungskräfte zur jährlichen Fortbildung im Umfang von mindestens 16 Unterrichtsstunden. Unser Online-Jahresrefresher erfüllt die Anforderungen nach beiden Paragraphen.
Wird das Zertifikat überall automatisch anerkannt?
Grundsätzlich ja – die finale Entscheidung trifft aber immer die zuständige Stelle (z.B. Einrichtung, MD oder Heimaufsicht). Unser Kurs ist konsequent an den Richtlinien nach §53b SGB XI für zusätzliche Betreuungskräfte ausgerichtet.
Auf dem Zertifikat weisen wir alle prüfrelevanten Angaben klar aus (insbesondere Umfang in UE, Zeitraum, Themenschwerpunkte und Rechtsgrundlage §43b/§53b SGB XI), sodass du den Nachweis problemlos vorlegen kannst.
Unterstützt ihr mich bei Rückfragen meiner Behörde?
Ja. Wenn deine Einrichtung oder die zuständige Stelle Rückfragen zur Fortbildung, zum Umfang (UE) oder zur Anerkennung nach §43b/§53b SGB XI hat, unterstützen wir dich schnell und unkompliziert:
- Mustertext für die Kontaktaufnahme (E-Mail / Anschreiben)
- Kurze fachliche Einordnung per E-Mail (z.B. zu UE, Themenschwerpunkten und Rechtsgrundlage)
Was passiert, wenn meine Behörde das Zertifikat nicht anerkennt?
Kein Stress – du gehst bei uns kein praktisches Risiko ein.
Wir bieten eine klare Geld-zurück-Regelung:
- 100 % Erstattung, wenn deine zuständige Behörde dein Zertifikat innerhalb von 6 Monaten nach Kursabschluss schriftlich nicht anerkennt
- Voraussetzung: Du sendest uns die schriftliche Ablehnung als Nachweis
So hast du Planungssicherheit bei der Buchung – und zugleich eine starke Argumentationsgrundlage gegenüber deiner Behörde.
Wie läuft der Online-Jahresrefresher für Betreuungskräfte §43b ab?
Der Ablauf ist einfach und vollständig online: Sie buchen den Kurs direkt in unserem Shop, erhalten sofort per E-Mail den Zugangslink, absolvieren die 8 Kapitel mit insgesamt 16 Unterrichtsstunden in Ihrem eigenen Tempo, beantworten die abschließenden Wissensquizze, und erhalten nach erfolgreichem Abschluss das Zertifikat sofort per E-Mail. Keine Präsenzpflicht, keine festen Termine – Sie lernen wann und wo es Ihnen passt.
Wie lange dauert die Fortbildung?
Die Fortbildung ist so aufgebaut, dass du sie gut in den Schicht- und Berufsalltag integrieren kannst:
- Umfang: 16 UE (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
- Zeitaufwand real: ca. 12 Zeitstunden (entspricht den 16 UE)
- Flexibel planbar: in deinem eigenen Tempo, modular über mehrere Termine oder als Kompaktkurs
- Pausieren und Fortsetzen jederzeit möglich
Welche persönlichen Voraussetzungen brauche ich?
Die Pflichtfortbildung richtet sich an alle, die als zusätzliche Betreuungskraft nach §43b/§53b SGB XI tätig sind oder es werden möchten:
- abgeschlossene Qualifizierung zur Betreuungskraft/Alltagsbegleitung (Richtlinien §53b SGB XI)
- bzw. eine entsprechende Tätigkeit in einer stationären, teilstationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung
Vorkenntnisse aus dem Basiskurs sind hilfreich, aber keine Voraussetzung – der Refresher frischt genau dieses Wissen auf.
Welche technischen Voraussetzungen gibt es?
Du benötigst nur:
- Ein internetfähiges Gerät: PC, Laptop oder Tablet (Smartphone geht, ist aber für längere Inhalte weniger komfortabel)
- Eine stabile Internetverbindung
- Einen aktuellen Browser: z. B. Chrome, Firefox, Safari oder Edge
- Eine E-Mail-Adresse: für Zugang/Teilnahmeinfos und den Versand des Zertifikats
Keine Installation nötig: Es ist keine zusätzliche Software erforderlich.
Wie erhalte ich mein Zertifikat – und was passiert, wenn ich es verliere?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du dein Zertifikat automatisch als PDF per E-Mail.
Danach hast du es dauerhaft verfügbar:
- Download jederzeit möglich über deinen Login-Bereich
- Dauerhaft gespeichert in deinem Kursbereich
- Beliebig oft erneut abrufbar (z.B. für QM, Audit oder Upload bei der zuständigen Stelle)
Ein Verlust ist damit praktisch ausgeschlossen – du kannst das Zertifikat jederzeit erneut herunterladen, ausdrucken oder digital weiterleiten.
Gilt die Pflicht pro Kalenderjahr?
Die Fortbildung wird regelmäßig geplant und dokumentiert. Den konkreten Bezugszeitraum sollte die Einrichtung anhand der aktuellen Richtlinie festhalten.
Was gilt bei Krankheit oder Elternzeit?
Abwesenheiten sollten mit Arbeitgeber und Prüfinstanz dokumentiert werden; eine allgemeine automatische Ausnahme darf der Kursanbieter nicht zusagen.
Ist ein Online-Format möglich?
Online-Lernen kann geeignet sein, wenn Teilnahme, Umfang, Inhalte und Abschluss nachvollziehbar dokumentiert werden und der Arbeitgeber es akzeptiert.
Wer prüft den Nachweis?
In der Praxis prüfen Arbeitgeber und gegebenenfalls Kostenträger oder Prüfinstanzen die Qualifikationsunterlagen.
Muss der Arbeitgeber bezahlen?
Die Kostenfrage richtet sich nach Arbeitsvertrag, Tarif, betrieblicher Regelung und konkreter Anordnung. Sie ist getrennt von der fachlichen Nachweispflicht zu klären.
Dürfen Betreuungskräfte Arztbesuche begleiten?
Das hängt von Auftrag, Einrichtungskonzept, Verantwortungsabgrenzung und individueller Situation ab. Medizinische Verantwortung wird dadurch nicht auf die Betreuungskraft übertragen.
Woran erkenne ich einen geeigneten Fortbildungsanbieter?
Prüfe fachliche Verantwortung, Richtlinienbezug, Themenplan, Umfang, Lernkontrolle und den ausgestellten Nachweis.
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👍 6 Monate Geld-zurück-Garantie
Unsere Zusage: Wird dein Zertifikat als Fortbildungsnachweis innerhalb von 6 Monaten schriftlich nicht anerkannt, erstatten wir dir den Kurspreis zu 100 % (gegen Vorlage der Ablehnung).
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👍 Direkter Support bei Behördenrückfragen
Wenn es Rückfragen zur Anerkennung der Pflichtfortbildung nach §43b/§53b SGB XI gibt, unterstützen wir Sie schnell und gezielt per E-Mail.
Fachliche Begleitung
Sarah Zerle – examinierte Pflegefachkraft & Praxisanleiterin
Die fachliche Begleitung dieser Pflichtfortbildung übernimmt Sarah Zerle, examinierte Pflegefachkraft und aktive Praxisanleiterin am Klinikum Großhadern (LMU Klinikum München) – einer der größten Universitätskliniken Deutschlands.
Als Praxisanleiterin begleitet sie seit 2019 Auszubildende in der Pflege und weiß, wie Fachwissen so vermittelt wird, dass es im Dienst wirklich ankommt. Sie prüft die Inhalte dieser Fortbildung aus pflegefachlicher Sicht – damit die 16 UE fachlich sauber, verständlich und im Betreuungsalltag anwendbar sind.
- ✓ Examinierte Pflegefachkraft
- ✓ Aktive Praxisanleiterin in der Pflege
- ✓ Fachliche Begleitung der Kursinhalte