Alles über den Jahresrefresher für Betreuungskräfte nach §43b/§53b SGB XI – Inhalte, Nachweis und rechtliche Anforderungen

1. Was ist der Jahresrefresher für Betreuungskräfte?

Der Jahresrefresher ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtfortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte nach §43b SGB XI (stationäre Pflege) und §53b SGB XI (ambulante Pflege). Er umfasst 16 Unterrichtsstunden und muss einmal pro Kalenderjahr absolviert werden – unabhängig davon, ob die Betreuungskraft bereits langjährige Erfahrung mitbringt. Das Ziel: Fachwissen auffrischen, neue Methoden kennenlernen und die Qualität der aktivierenden Betreuung dauerhaft sichern.

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2. Rechtliche Grundlagen: §43b und §53b SGB XI

§43b SGB XI – Stationäre Pflege

Zusätzliche Betreuungskräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen sind nach §43b SGB XI verpflichtet, jährlich 16 Stunden Pflichtfortbildung nachzuweisen. Diese Fortbildung ist Voraussetzung für den weiteren Einsatz in der Einrichtung und wird vom Träger dokumentiert.

§53b SGB XI – Ambulante Pflege

Auch in ambulanten Pflegediensten gilt die Fortbildungspflicht: Betreuungskräfte nach §53b SGB XI müssen jährlich 16 Unterrichtsstunden absolvieren. Der Nachweis wird gegenüber dem Arbeitgeber erbracht und ist bei Prüfungen durch den MDK vorzulegen.

3. Ablauf des Online-Jahresrefreshers

Anmelden & sofort starten: Nach der Buchung erhältst du direkt Zugang zur Lernplattform – kein Warten, kein Papierkram. Du kannst jederzeit und von jedem Gerät aus lernen.

Flexibles Lernen in deinem Tempo: Der Kurs ist in übersichtliche Module aufgeteilt. Du entscheidest selbst, wann und wo du lernst – ob am Feierabend, am Wochenende oder in der Mittagspause.

Wissensüberprüfung & Zertifikat: Nach Abschluss aller Module absolvierst du eine kurze Abschlussprüfung. Das offizielle Zertifikat über 16 UE wird dir sofort per E-Mail zugestellt – rechtssicher und anerkannt.

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Symbolisches Foto für Dokumentation im Gesundheitswesen: Ordner, Tablet, Checkliste, strukturierte Ablage auf Tisch, ruhiger Seminarraum oder Büro, Fokus auf Ordnung, Nachvollziehbarkeit und Qualität, professioneller Weiterbildungsstil, keine Personen erforderlich, keine Schrift im Bild.

4. Für wen ist der Jahresrefresher geeignet?

Der Jahresrefresher richtet sich an alle bereits ausgebildeten Betreuungskräfte nach §43b SGB XI (stationäre Einrichtungen) und §53b SGB XI (ambulante Dienste), die ihre gesetzlich vorgeschriebene jährliche Pflichtfortbildung absolvieren müssen.

Ob du seit vielen Jahren in der Betreuung tätig bist oder erst kürzlich deine Grundqualifikation abgeschlossen hast – der Jahresrefresher ist für dich. Besonders geeignet ist unser Online-Angebot für Betreuungskräfte, die flexibel lernen möchten, keinen Präsenzkurs in der Nähe haben oder ihre Fortbildung schnell und unkompliziert erledigen wollen.

5. Vorteile des Online-Jahresrefreshers

Unser Online-Jahresrefresher bietet dir maximale Flexibilität bei voller rechtlicher Anerkennung:

✓ 100% online – jederzeit und überall absolvierbar

✓ Sofortiger Kurszugang direkt nach der Anmeldung

✓ 16 anerkannte Unterrichtsstunden nach §43b/§53b SGB XI

✓ Offizielles Zertifikat als PDF – sofort nach Abschluss per E-Mail

✓ Eigenes Lerntempo – keine festen Zeiten, kein Stress

✓ Geräteunabhängig – PC, Tablet oder Smartphone

✓ Günstigster Preis – keine versteckten Kosten

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6. So läuft unser Online-Jahresrefresher ab:

Unser Online-Jahresrefresher richtet sich speziell an Betreuungskräfte nach §43b/§53b SGB XI und ist vollständig online durchführbar – flexibel, praxisnah und zeitsparend.

    Typische Fehler beim Jahresrefresher für Betreuungskräfte – und wie du sie vermeidest

    FAQ zum Jahresrefresher für Betreuungskräfte nach §43b/§53b SGB XI

    Ab wann gilt der Jahresrefresher als erfüllt?

    Der Jahresrefresher gilt als erfüllt, wenn im laufenden Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) mindestens 16 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) absolviert wurden. Der Kurs muss von einer anerkannten Fortbildungsanbieter durchgeführt werden und die Inhalte müssen den Anforderungen nach §43b/§53b SGB XI entsprechen (z. B. Aktivierung, Demenz, Kommunikation, Ethik). Nach Abschluss erhalten Teilnehmer ein Zertifikat als Nachweis.

    Wer muss den Jahresrefresher mit 16 Unterrichtsstunden nach §43b/§53b SGB XI absolvieren?

    Alle zusätzlichen Betreuungskräfte nach §43b SGB XI (stationär) und §53b SGB XI (ambulant), die in der Pflege tätig sind, müssen jährlich einen Jahresrefresher mit 16 Unterrichtsstunden absolvieren. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person Voll- oder Teilzeit tätig ist. Die Fortbildungspflicht gilt für jedes Kalenderjahr (1. Januar – 31. Dezember).

    Wie erhalte ich den Nachweis für den Jahresrefresher?

    Nach erfolgreichem Abschluss des Online-Jahresrefreshers erhalten Sie automatisch ein Teilnahmezertifikat als PDF per E-Mail. Das Zertifikat enthält: Ihren vollständigen Namen, das Datum der Teilnahme, die Anzahl der Unterrichtsstunden (16 UE), die Kursbezeichnung mit Bezug zu §43b/§53b SGB XI sowie den Namen des Anbieters. Bewahren Sie das Zertifikat sorgfältig auf und leiten Sie es an Ihre Einrichtungsleitung weiter.

    Kann ich den Jahresrefresher online absolvieren?

    Ja! Unser Jahresrefresher wird vollständig online durchgeführt. Sie können den Kurs flexibel von zu Hause oder unterwegs absolvieren – ohne Anfahrt, ohne feste Kurszeiten. Der Online-Kurs umfasst 16 Unterrichtsstunden und ist speziell für zusätzliche Betreuungskräfte nach §43b SGB XI (stationär) und §53b SGB XI (ambulant) konzipiert. Nach Abschluss erhalten Sie sofort Ihr Zertifikat als PDF.